Das erste, im Jahre 1805 im Aargau erlassene Schulgesetz führte die obligatorische Schulpflicht ein und verpflichtete die Gemeinden zum Bau von Schulhäusern. Dieser Entschluss wurde nicht überall gerne gesehen, kostete doch der Bau von Schulhäusern und die Anstellung von Lehrpersonen Geld und die Kinder fehlten im Sommer bei der Arbeit auf dem Feld da sie nun das ganze Jahr in die Schule mussten.