Absenzen- und Urlaubsregelung 

Kann ein Kind den Unterricht nicht besuchen, muss das der Lehrperson über Klapp-Funktion Absenz frühzeitig, d.h. vor Beginn des Unterrichts, mitgeteilt werden. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen von Schülerinnen und Schülern wird die Lehrperson oder die Schulleitung versuchen, die Eltern baldmöglichst zu kontaktieren. Unentschuldigte und unentschuldbare Absenzen werden geahndet und können zur Verzeigung mit Bussenfolge bei der Polizei bzw. bei der Staatsanwaltschaft führen. 

Der Unterricht findet in der Regel immer statt, auch wenn eine Lehrperson krank ist. Die Beschulung wird, wenn immer möglich durch eine Stellvertretung sichergestellt.