Der Fasnachtsmontag und die ganztägigen Weiterbildungen der Lehrpersonen sind unterrichtsfrei.
siehe Jahresprogramm
Allfällige weitere Unterrichtsausfälle werden den Eltern frühzeitig mitgeteilt.
Schulfreie Tage gemäss Verordnung Volksschule § 9 Abs. 1 sind der Ostermontag, der Pfingstmontag, der Nachmittag des 1. Mai, der Freitag nach Auffahrt und der Bundesfeiertag.