Werden sich Lehrperson und Eltern über die Zuweisung einer Schülerin oder eines Schülers nicht einig, gilt folgendes Vorgehen:
- Meldung an die Schulleitung
- Eltern: Recht auf Anhörung vor Schulpflege, Schulleitung
- Entscheid der Schulleitung, schriftlich, eingeschrieben mit Rechtsmittelbelehrung
- Anfechtbar vor dem Bezirksschulrat
- Anfechtbar vor dem Regierungsrat