Nichtentscheid / Uneinigkeit bei Zuweisung / Übertritt

Werden sich Lehrperson und Eltern über die Zuweisung einer Schülerin oder eines Schülers nicht einig, gilt folgendes Vorgehen: 

  1. Meldung an die Schulleitung 
  2. Eltern: Recht auf Anhörung vor Schulpflege, Schulleitung 
  3. Entscheid der Schulleitung, schriftlich, eingeschrieben mit Rechtsmittelbelehrung 
  4. Anfechtbar vor dem Bezirksschulrat 
  5. Anfechtbar vor dem Regierungsrat