Schulbesuch von Eltern
− Eltern haben das Recht den Unterricht ihres Kindes zu besuchen. Andere Verwandte sind dazu nicht berechtigt – auch Geschwister nicht.
− Für die kleineren Geschwister organisieren die Eltern eine Betreuung im privaten Umfeld.
− Weitere Familienmitglieder (Grosseltern, Gotti, Götti, etc.) haben die Möglichkeit, mit uns einen individuellen Besuchstermin zu vereinbaren.
− Der Zeitrahmen eines Besuches beschränkt sich auf eine Lektion.
− Es ist wichtig, dass die Eltern pünktlich zum Lektionenanfang erscheinen, sich während des Unterrichts ruhig verhalten und keinen Einfluss auf das Unterrichtsgeschehen nehmen. Die Lehrperson kann die Eltern in den Unterricht mit einbeziehen.
− Während der Besuchszeit finden keine Rückmeldungen zu einzelnen Kindern statt. Ein Austausch findet im Elterngespräch statt.
− Das Fotografieren und Filmen der Kinder während des Unterrichts ist nicht erlaubt. Besten Dank für Ihr Verständnis.
- Die Lehrpersonen schätzen es, wenn die Eltern ihren Besuch ausserhalb des Schulbesuchstages vorgängig anmelden.