Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Schüler

Die Kinder bzw. ihre Eltern sind für Kleidungsstücke, Brillen und Gebrauchsutensilien (inkl. Velos) selbst verantwortlich. Entsprechend haftet die Schulgemeinde nicht bei Verlust oder Diebstahl sowie Beschädigung der dem Kind gehörenden Kleidungsstücke, Brillen oder anderer Gebrauchsgegenstände.