Im Kanton Aargau finden im Kindergarten und in der Oberstufe ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, bzw. Austrittsuntersuchungen statt. Sie sind für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch.
Sie finden wie folgt statt:
- Eintrittsuntersuchung im zweiten Kindergartenjahr
- Austrittsuntersuchung in der 2. Oberstufe
Die Schulen sind für die Durchführungskontrolle der Vorsorgeuntersuchungen / Austrittsuntersuchungen zuständig. Die Eltern erhalten
- im 1. Sem. (2. Kiga) und
- im 2. Sem. (2. OS) ein Informationsschreiben mit den erforderlichen Beilagen.
Die beiden Vorsorgeuntersuchungen finden beim eigenen Kinder- oder Hausarzt/in statt.