Vorsogeuntersuchung / Austrittsuntersuchung

Im Kanton Aargau finden im Kindergarten und in der Oberstufe ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, bzw. Austrittsuntersuchungen statt. Sie sind für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch. 

Sie finden wie folgt statt: 

- Eintrittsuntersuchung im zweiten Kindergartenjahr

- Austrittsuntersuchung in der 2. Oberstufe

Die Schulen sind für die Durchführungskontrolle der Vorsorgeuntersuchungen / Austrittsuntersuchungen zuständig. Die Eltern erhalten 

- im 1. Sem. (2. Kiga) und 

- im 2. Sem. (2. OS) ein Informationsschreiben mit den erforderlichen Beilagen. 

Die beiden Vorsorgeuntersuchungen finden beim eigenen Kinder- oder Hausarzt/in statt.