Zuständigkeiten

Die Lehrperson ist zuständig für Unterrichtsfragen, Stoff- und Jahresplan,  Stundenplan, Abläufe von Klassenveranstaltungen, Anträge für  Promotionsentscheide, Elternabende und -gespräche, Regeln und  Disziplinarmassnahmen in der Klasse, Elterninformationen. Absenzbewilligungen in der Kompetenz der Lehrperson sind: Gesuch (schriftlich) für Quartalshalbtag sowie für einen weiteren Tag pro Semester.  

Die Schulleitungen sind zuständig für Veranstaltungen, Organisation des Unterrichts bei Absenzen von Lehrpersonen, Personalfragen, Klassenzuteilungen, Gesamtstundenplan der Stufen, Projekte, Stufeninformationen, Absenzbewilligungen ab 2 Tagen.  

Der Gesamtschulleiter ist verantwortlich für Angelegenheiten, welche die gesamte Schule betreffen, Jahres- und Schulprogramm, Gesamtaufsicht, Schulbetrieb als Ganzes, Betrieb der Schulanlage, aussergemeindliche Schülerplatzierungen, Elterninformationen. 

Der Gemeinderat ist zuständig für die strategische Führung der Schule.