Die Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Die Eltern melden und begründen jedes Fernbleiben ihres Kindes (z.B. Krankheit, Arztbesuche,...) vor Unterrichtsbeginn der zuständigen Lehrperson.
Für ausserordentliche Situationen können zusätzliche Freitage bewilligt werden. Die Gesuche sind schriftlich und rechtzeitig (mind. 3 Schulwochen vor Antritt) an die Schulleitung zu richten.
Die Schülerinnen und Schüler sind für die Aufarbeitung des verpassten Schulstoffes selber verantwortlich. Bei Promotionsproblemen kann die Urlaubsgewährung nicht als mildernder Umstand berücksichtigt werden.
Zürichstrasse 6
5634 Merenschwand
Montag - Freitag
08:00 bis 11:30 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13:30 bis 15:30 Uhr
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