Raumverwaltung

Die Benützung von Schulräumen und Hallen durch Vereine ist bewilligungspflichtig. Es wird unterschieden in Einzelbelegungen und Dauerbelegungen. Gesuche sind der Schulverwaltung einzureichen, die abschliessend entscheidet.

Gesuche für Privatpersonen werden nicht bewilligt. 

siehe Benützungsreglement