Schulbesuche

Bei Besuch einer ausgewählten Unterrichtslektion ist wegen möglicher Verschiebungen eine Voranmeldung bei der Lehrperson zu kommunizieren. Dasselbe gilt für Eltern, die mit der Lehrperson ein Gespräch über ihr Kind führen möchten. Verständlicherweise ist dies während des Unterrichts nicht möglich.

siehe Schulgesetz § 36, Abs. 2