Velobenützung und Benützung von fahrzeugähnlichen Geräten

Sofern die Distanz zwischen Wohnort und Schulort mehr als einen Kilometer (Luftlinie) beträgt, toleriert die Schulgemeinde die Benützung von Fahrrädern und fahrzeugähnlichen GerätenWährend der Schulzeit stellt die Schulgemeinde für diese Fahrräder oder fahrzeugähnlichen Geräte einen Abstellplatz zur Verfügung. Die Schule haftet für keinerlei Schäden. Das Benützen der Fahrräder auf dem Schulareal ist nicht erlaubt. Fahrzeugähnliche Geräte wie Inlineskates, Kickboards etc. dürfen ausserhalb der ordentlichen Schulzeit auf dem Aussenareal benützt werden, sofern dies die Hausordnung zulässt (Pausen fallen nicht unter diese Ausnahmeregelung). Anderslautende Weisungen kann die Lehrperson bei der Durchführung von Exkursionen, Schwimmbadbesuchen, Sportanlässen etc. erlassen.
Die Schulleitung kann in Ausnahmefällen die Benützung von Fahrrädern oder fahrzeugähnlichen Geräten erlauben.